Pflege ist teurer als man denkt

 

Pflegeversicherung

 

 

Im Laufe Ihres Lebens werden die meisten Menschen zum Pflegefall. Mehr als die Hälfte der Männer und mehr als 2 Drittel der Frauen trifft es irgendwann. Aktuell werden rund 30% in Pflegeheimen vollstationär betreut. Der Anteil der Pflegebedürftigen je Pflegestufe beträgt:

 

 

  • Pflegestufe  III     11,9 %
  • Pflegestufe   II     32,0 %
  • Pflegestufe    I     56,1 %

 

Stand 31.12.2011  Quelle: BMG

 

 

 

Pflege ist häufig teurer als man denkt

 

 

Nach aktuellen Studien muss der Pflegebedürftige mit erheblichen Kosten rechnen. Ein Zehntel der Pflegebedürftigen zahlt über 100.000 Euro bei einer stationären Pflege aus eigener Tasche. Betroffene müssen hier ggf.

 

 

  • Ihre Rente
  • Ihr Erspartes
  • Ihr Eigentum

 

 

einbringen. Reicht das nicht, können auch die Nachkommen zur „Kasse“ gebeten werden. Für die Absicherung der Pflegekosten werden die Gesetzliche Pflegeversicherung, Pflege-Bahr und private Zusatzversicherungen angeboten.  

 

Die Pflegeversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. In Deutschland erfolgt eine Unterscheidung in die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung und in die private Pflegeversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung, die einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen darstellt, wird von den Pflegekassen getragen. Zu den Sozialversicherungen zählen weiterhin die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet eine Grundsicherung, kann aber den gesamten Pflegebedarf, je nach Fallstellung, nicht abdecken, weshalb hier zusätzliche private Pflegeversicherungen angeraten sind. Diese werden über Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.

 

 

 

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

 

 

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, in Form von Geld- oder Sachleistungen, definieren sich nach festgelegten Pflegestufen. Ausschlaggebend ist hier der Grad der Pflegebedürftigkeit, der vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird. Mit den Pflegestufen I bis III sind die jeweiligen Höchstbeträge für die Leistungen durch die Pflegeversicherung bestimmt. Für die Pflege an sich finden sich verschiedene Modelle. Dazu zählen ambulante und stationäre Pflege, die sich wiederum nach Pflegeumfang und Art differenzieren lassen. Übernehmen z.B. Angehörige die häusliche Pflege, so erhält der Pflegebedürftige entsprechend seiner Pflegestufe Pflegegeld. Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst mit ausgebildetem Fachpersonal wird als Sachleistung eingestuft.

 

 

 

Private Pflegeversicherung und Pflege Bahr

 

 

Die private Pflegeversicherung ersetzt oder ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. So werden zum Beispiel private Krankenversicherungen und private Pflegeversicherungen anstelle der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gewählt, um umfangreichere Leistungen zu erhalten. Doch auch zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine private Pflegeversicherung angeraten, um bei Pflegebedarf alle anfallenden Kosten decken zu können. Die Tarife gestalten sich jedoch sehr unterschiedlich. Für Arbeitnehmer und Angestellte bietet sich z.B. die Pflege Bahr, als staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, an. Das Thema der Pflegeversicherung ist sehr komplex und daher ist eine fundierte Beratung empfehlenswert. Über unser Portal können Sie Ansprechpartner aus der privaten Pflegeversicherung finden und sich Informationen einholen.

 

 

 

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