Der Grad der Pflegebeduerftigkeit ist entscheidend

 

 

Pflegestufen
 

Die gesetzlich festgelegten Pflegestufen I bis III bestimmen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und sind auch für die Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung entscheidend. Die Pflegestufen werden vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf Antrag festgestellt.

 

 

 

Genaue Definition der Pflegestufen

 

 

Ausschlaggebend für die Leistungen aus der Pflegekasse sind die Pflegestufen I, II und III wobei auch die nicht offizielle Pflegestufe 0 unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt. Die Ermittlung der Pflegestufe richtet sich dabei nach dem täglichen Zeitaufwand für die Grundpflege und Hilfen im Haushalt. In jeder Stufe wird die Höhe der jeweiligen Leistung für häusliche Pflege, Tagespflege und vollstationäre Pflege festgelegt.

 

Pflegestufe I setzt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit voraus, die Tätigkeiten aus der Grundpflege sowie Haushaltshilfe erforderlich macht. Der tägliche Zeitaufwand liegt hier bei 90 Minuten, von denen sich 45 Minuten auf die Grundpflege beziehen müssen.

 

Pflegestufe II definiert die Schwerstpflegebedürftigkeit, wobei sich der Aufwand für die Pflege auf mindestens drei Stunden beläuft, davon entfallen zwei Stunden auf die Grundpflege.

 

Wird der Pflegebedürftige in Pflegestufe III eingestuft so liegt hier eine Schwerstpflegebedürftigkeit vor, die eine Rund um die Uhr Pflege erfordert. Pro Tag werden fünf Stunden Zeitaufwand für die Pflege, die mindestens vier Stunden Grundpflege beinhaltet, angesetzt. Liegt die Pflegestufe III vor und es besteht zusätzlich ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf, so kann ein Antrag auf höhere Leistungen gestellt werden (Härtefallregelung).

 

Die Pflegestufe 0 kennzeichnet zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz, die auch Personen ohne Pflegestufe in Form von Sachleistungen gewährt werden.

 

 

 

Pflegetagebuch

 

 

Um den täglichen Pflegebedarf genau zu ermitteln, empfiehlt es sich schon vor dem Termin mit dem medizinischen Dienst, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier wird genau dokumentiert, welche Art der Hilfe in welcher Zeit pro Tag und auf die Woche gerechnet ausgeführt wurde. Der Antrag auf Feststellung einer Pflegestufe kann bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, dort sind auch Formulare zur Ermittlung des Zeitaufwandes für die Pflege erhältlich.

 

 

 

 

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